Alle Personen sind bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters (Frauen) 64 / (Männer) 65 beitragspflichtig. Vorzeitig Pensionierte entrichten ihre Beiträge als Nichterwerbstätige aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens. Bei Verheirateten müssen beide Ehegatten die Beitragspflicht erfüllen. Sofern einer der Ehegatten als Erwerbstätiger
6. Muss ich noch AHV-Beiträge bezahlen, wenn ich die AHV-Rente vorbeziehe?
Die Beitragspflicht besteht auch bei Vorbezug der AHV-Rente. Diese Beiträge haben aber keinen Einfluss mehr auf die Rente. Der Freibetrag für Altersrentner kann erst vom Kalendermonat an vorgenommen werden, welcher der Vollendung des 64. bzw. des 65. Altersjahres folgt.
5. Muss ich AHV-Beiträge bezahlen, wenn ich eine IV-Rente oder ein IV-Taggeld beziehe?

Bezüger einer IV-Rente bleiben selbst dann beitragspflichtig, wenn sie keine Erwerbstätigkeit mehr ausüben können. Sie schulden die Beiträge als Nichterwerbstätige und haben sich zwecks Erfassung bei der kantonalen Ausgleichskasse oder deren Gemeindezweigstelle am Wohnort zu melden. Bei den IV-Taggeldern ziehen
4. Kann ich freiwillig AHV-Beiträge bezahlen?
Kann ich freiwillig AHV-Beiträge bezahlen, um später bessere Leistungen zu erhalten? Diese Frage beantworten wir in Teil 4 unserer Serie zur AHV Beitragspflicht. Nach den geltenden Bestimmungen ist es Versicherten versagt, freiwillig Beiträge zu entrichten, um bessere Leistungen in Form
3. Kann ich AHV-Beiträge für frühere Zeiten nachbezahlen?
Kann ich AHV-Beiträge für frühere Zeiten nachbezahlen? Diese Frage beantworten wir Ihnen im Teil 3 unserer Serie zur AHV-Beitragspflicht. Personen, die in der fraglichen Zeit versichert waren (Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz), können nur innerhalb von fünf Jahren seit
2. Ab welchem Lohn zahle ich AHV?
Ab welchem Lohn zahle ich AHV? Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich sind alle Erwerbseinkommen (d.h. jeder Franken) beitragspflichtig, auch gelegentliche Dienste (z.B. Löhne für Aushilfen) oder „Bagatelllöhne“. Bei Entgelten, die 2’300 Franken im Jahr nicht übersteigen, werden die Beiträge
1. Wer ist AHV beitragspflichtig?
Erwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist
Tipp 2: Abzug für Arbeitszimmer
MWST-Abrechnung
Agrotourismus

Businessmodell Agrotourismus In der heutigen Zeit gibt es einige Möglichkeiten sich als Landwirt eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Eine davon ist der Agrotourismus. Laut einer Studie der Berner Fachhochschule (BFH) und dem Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Schüpfheim (BBZN) gibt es
Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.