Ab welchem Lohn zahle ich AHV? Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich sind alle Erwerbseinkommen (d.h. jeder Franken) beitragspflichtig, auch gelegentliche Dienste (z.B. Löhne für Aushilfen) oder „Bagatelllöhne“. Bei Entgelten, die 2’300 Franken im Jahr nicht übersteigen, werden die Beiträge
1. Wer ist AHV beitragspflichtig?
Erwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist
MWST-Abrechnung
Agrotourismus

Businessmodell Agrotourismus In der heutigen Zeit gibt es einige Möglichkeiten sich als Landwirt eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Eine davon ist der Agrotourismus. Laut einer Studie der Berner Fachhochschule (BFH) und dem Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Schüpfheim (BBZN) gibt es
Zollrückerstattung

Zollrückerstattung Treibstoff Landwirtschaft: Die Oberzolldirektion gewährt Landwirten für Benzin und Dieselöl, falls für landwirtschaftliche Zwecke verwendet, eine teilweise Rückerstattung der Mineralsteuer. Die Gesuche für das vorangegangene Jahr sind bis spätestens am 15. Februar bei der Oberzolldirektion einzureichen. Die Zollrückerstattung für Treibstoff


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