In der Schweiz haben Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtig sind, die Wahl zwischen zwei unterschiedlichen Methoden zur Berechnung und Abrechnung der Mehrwertsteuer (MWST): der Effektiven Methode und dem Saldosteuersatz. Beide Ansätze bieten spezifische Vor- und Nachteile, die je nach Unternehmensgröße, Umsatz und
Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 01.01.2024
Lockerung der Mehrwertsteuerpflicht für Vereine
Anpassung des Privatanteils an den Autokosten
Aktenaufbewahrung

Die Aktenaufbewahrung gilt für alle, die im Handelsregister eingetragen sind oder die Voraussetzungen dazu erfüllen. Die nachfolgenden Akten müssen nach Gesetz 10 Jahre (siehe Ausnahmen) aufbewahrt werden: Buchhaltung Kassa- und Postcheckbuch und kleine Ausgabenbüchlein Lieferantenrechnungen, Doppel der Kundenrechnungen Lohnbücher, Personalkarten,