Ab welchem Lohn zahle ich AHV? Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich sind alle Erwerbseinkommen (d.h. jeder Franken) beitragspflichtig, auch gelegentliche Dienste (z.B. Löhne für Aushilfen) oder „Bagatelllöhne“.
Bei Entgelten, die 2’300 Franken im Jahr nicht übersteigen, werden die Beiträge nur auf Verlangen des Beitragspflichtigen erhoben. Der Grenzbetrag bezieht sich auf die reinen Entgelte. Übersteigt das Entgelt diesen Grenzbetrag, so ist der Beitrag auf dem vollen Entgelt zu entrichten.
Für die im Privathaushalt beschäftigten Personen müssen die Beiträge grundsätzlich in jedem Fall – ungeachtet der Einkommenshöhe – entrichtet werden (Reinigungs-, Haushalts- sowie Betreuungstätigkeiten, z.B. Betagten, Kinder- oder Tierbetreuung). Beitragsfrei bleiben hingegen Löhne bis zu 750 Franken pro Jahr und Arbeitgeber, welche an in Privathaushalten beschäftigte Jugendliche bis zu 25 Jahren ausgerichtet werden.
Download Merkblatt:
Merkblatt 2.04 „Beiträge an die AHV, die IV, die EO und die ALV auf geringfügigen Löhnen“
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Quelle:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen/versicherte/ahv.html#-381227815