Zollrückerstattung Treibstoff Landwirtschaft:
Die Oberzolldirektion gewährt Landwirten für Benzin und Dieselöl, falls für landwirtschaftliche Zwecke verwendet, eine teilweise Rückerstattung der Mineralsteuer. Die Gesuche für das vorangegangene Jahr sind bis spätestens am 15. Februar bei der Oberzolldirektion einzureichen.
Die Zollrückerstattung für Treibstoff in der Landwirtschaft muss jährlich eingefordert werden. Wir stellen immer wieder fest, dass nicht alle Landwirte diese Zollrückerstattung abholen. Fehlt diese Rückerstattung in der Buchhaltung, geben wir dem Kunden den Hinweise diese einzufordern. Diese Rückerstattung kann maximal 2 Jahre rückwirkend beantragt werden. Mit einem positiven Bescheid wird bereits das Formular für das nächste Jahr verschickt.
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Für weitere Informationen zur Zollrückerstattung oder ähnlichen Themen, kontaktieren Sie uns für einen individuellen Beratungstermin.
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