Einfach zur persönlichen Steuererklärung
Wir erstellen Steuererklärungen für Privatpersonen anhand der uns zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben und beraten Sie zur Steueroptimierung.
Der Weg zur persönlichen Steuererklärung
Checkliste ausfüllen
Füllen Sie die unten zur Verfügung gestellte Checkliste für Privatpersonen korrekt und vollständig aus.
Unterlagen übermitteln
Senden Sie uns die kompletten Unterlagen per Post oder per E-Mail zu. Kontrollieren Sie diese anhand der Checkliste auf ihre Vollständigkeit.
Steuererklärung fertig
Wir erstellen die Steuererklärung und besprechen diese anschliessend mit Ihnen. Die fertigen Dokumente erhalten Sie zur Unterzeichnung.
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Entlebuch
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Beiträge für Privatpersonen
Säule 3a – Steuern sparen
Das wichtigste in Kürze Alle Beiträge in die Säule 3a können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Personen mit Pensionskasse (z.B. Angestellte) können im Jahr 2021 maximal Fr. 6’883.- bei den Steuern abziehen. Personen ohne Pensionskasse (z.B. Selbständigerwerbende) können bis
Anpassung der Beitragssätze
Anpassung der Beitragssätze per 1.1.2020 Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk die AHV-Steuervorlage (STAF) und damit eine Anpassung der Beitragssätze angenommen. Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber von 10,25 % auf 10,55
Tipp 3: Veloabzug
Steuern sparen! Tipp 3: Veloabzug Pendler können für ihren Arbeitsweg nicht nur das Abonnement für die SBB abziehen. Wenn für den Weg zum Bahnhof auch noch das Velo benötigt wird, kann die Velopauschale zusätzlich geltend gemacht werden. Auszug aus der
Tipp 2: Abzug für Arbeitszimmer
Steuern sparen! Tipp 2: Abzug für Arbeitszimmer Voraussetzung Wer regelmässig zu Hause arbeitet kann einen Abzug für ein Arbeitszimmer geltend machen. Es müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Arbeit im Büro muss zum Beispiel aufgrund des langen Arbeitsweges (Faustregel: mehr
8. Müssen Erwerbstätige nach Vollendung des AHV-Rentenalters noch Beiträge bezahlen?
Personen im AHV-Rentenalter (Frauen ab dem 64. und Männer ab dem 65. Altersjahr), müssen weiterhin Beiträge bezahlen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für sie existiert ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibetrag beträgt gegenwärtig Fr. 1
7. Muss ich noch Beiträge bezahlen, wenn ich vorzeitig d.h. vor dem 64. bez. 65. Altersjahr pensioniert werde?
Alle Personen sind bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters (Frauen) 64 / (Männer) 65 beitragspflichtig. Vorzeitig Pensionierte entrichten ihre Beiträge als Nichterwerbstätige aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens. Bei Verheirateten müssen beide Ehegatten die Beitragspflicht erfüllen. Sofern einer der Ehegatten als Erwerbstätiger
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