Nach dem 30. September 2022 sind die heutigen Einzahlungsscheine Geschichte und werden nicht mehr verarbeitet. Für Unternehmen ist es jetzt höchste Zeit, umzustellen. Rechnungsstellende sollten jetzt auf QR-Rechnung oder eBill umstellen. Denn nur Unternehmen, die fristgerecht umstellen, erhalten auch weiterhin
Corona: Erwerbsersatz, Kurzarbeitsentschädigung, Härtefallhilfe

Kurzarbeitsentschädigung aufgrund des Corona-Virus (Mitarbeiter) Mit der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) deckt die Arbeitslosenversicherung (ALV) den von Kurzarbeit betroffenen Arbeitgebern über einen gewissen Zeitraum einen Teil der Lohnkosten. Damit soll verhindert werden, dass infolge kurzfristiger und unvermeidbarer Arbeitsausfälle, aufgrund von Corona, Kündigungen
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