Die Aktenaufbewahrung gilt für alle, die im Handelsregister eingetragen sind oder die Voraussetzungen dazu erfüllen. Die nachfolgenden Akten müssen nach Gesetz 10 Jahre (siehe Ausnahmen) aufbewahrt werden: Buchhaltung Kassa- und Postcheckbuch und kleine Ausgabenbüchlein Lieferantenrechnungen, Doppel der Kundenrechnungen Lohnbücher, Personalkarten,
Eigenverbrauch von Solarstrom
Eigenverbrauch von Solarstrom Der Eigenverbrauch von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern ist ein grosses Thema welches auch uns als Immobilienverwalter beschäftigt. Aus diesem Grund haben wir die Informationsveranstaltung der BE Netz AG besucht und uns über die neuen Regelungen des Energiegesetzes informiert