Personen im AHV-Rentenalter (Frauen ab dem 64. und Männer ab dem 65. Altersjahr), müssen weiterhin Beiträge bezahlen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für sie existiert ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibetrag beträgt gegenwärtig Fr. 1 400.- im Monat oder Fr. 16 800.- im Kalenderjahr. Diese Beiträge haben aber keinen Einfluss mehr auf die Rente.

 

Für weitere Informationen zur AHV-Beitragspflicht oder ähnlichen Themen, kontaktieren Sie uns für einen individuellen Beratungstermin.

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Quelle:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen/versicherte/ahv.html#-381227815

8. Müssen Erwerbstätige nach Vollendung des AHV-Rentenalters noch Beiträge bezahlen?