Die Beitragspflicht besteht auch bei Vorbezug der AHV-Rente. Diese Beiträge haben aber keinen Einfluss mehr auf die Rente.

Der Freibetrag für Altersrentner kann erst vom Kalendermonat an vorgenommen werden, welcher der Vollendung des 64. bzw. des 65. Altersjahres folgt.

 

Für weitere Informationen zur AHV-Beitragspflicht oder ähnlichen Themen, kontaktieren Sie uns für einen individuellen Beratungstermin.

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Quelle:

https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen/versicherte/ahv.html#-381227815

6. Muss ich noch AHV-Beiträge bezahlen, wenn ich die AHV-Rente vorbeziehe?