Kann ich freiwillig AHV-Beiträge bezahlen, um später bessere Leistungen zu erhalten? Diese Frage beantworten wir in Teil 4 unserer Serie zur AHV Beitragspflicht.
Nach den geltenden Bestimmungen ist es Versicherten versagt, freiwillig Beiträge zu entrichten, um bessere Leistungen in Form von Renten zu erlangen. Mangels gesetzlicher Grundlage können Versicherte nur die von den AHV-Durchführungsorganen verfügten und geschuldeten Beiträge entrichten.
Für weitere Informationen zur AHV-Beitragspflicht oder ähnlichen Themen, kontaktieren Sie uns für einen individuellen Beratungstermin.
brun treuhand und immobilien ag
041 480 12 14
info@btiag.ch
Quelle:
https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/informationen/versicherte/ahv.html#-381227815