Säule 3a - nachträgliche Einzahlung - einfach erklärt

Alles zum Thema Säule 3a und der nachträglichen Einzahlung.

Säule 3a - nachträgliche Einzahlung - einfach erklärt

Die Säule 3a ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Viele Personen fragen sich: Kann ich verpasste Einzahlungen nachholen? Seit der Gesetzesänderung 2025 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a möglich. Auf dieser Seite erklären wir verständlich, was erlaubt ist, wie hoch die Beträge sein dürfen und welche steuerlichen Vorteile sich ergeben.

Was ist die Säule 3a?

Wie viel darf man einzahlen?

Situation

  • Mit Pensionskasse
  • Ohne Pensionskasse
  •  

Max. Einzahlung pro Jahr

  • CHF 7'258.-
  • CHF 36'288.-
  •  

Nachträgliche Einzahlung Säule 3a

Kann ich Säule 3a nachträglich einzahlen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das im Jahr 2026, rückwirkend auf das Jahr 2025 möglich. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Beispielrechnung

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Beiträge für Privatpersonen

saule 3a

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Das wichtigste in Kürze Alle Beiträge in die Säule 3a können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Personen mit Pensionskasse (z.B. Angestellte) können im Jahr 2026 maximal CHF 7’258.- bei den Steuern abziehen. Personen ohne Pensionskasse (z.B. Selbständigerwerbende) können bis

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