Säule 3a - nachträgliche Einzahlung - einfach erklärt
Alles zum Thema Säule 3a und der nachträglichen Einzahlung.
Säule 3a - nachträgliche Einzahlung - einfach erklärt
Die Säule 3a ist ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge in der Schweiz. Viele Personen fragen sich: Kann ich verpasste Einzahlungen nachholen? Seit der Gesetzesänderung 2025 ist unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Einzahlung in die Säule 3a möglich. Auf dieser Seite erklären wir verständlich, was erlaubt ist, wie hoch die Beträge sein dürfen und welche steuerlichen Vorteile sich ergeben.
Was ist die Säule 3a?
- Freiwillige Altersvorsorge
- Steuerlich begünstigt
- Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abziehbar
- Kapital gebunden bis Pensionierung (Ausnahmen möglich)
Wie viel darf man einzahlen?
Situation
-
Mit Pensionskasse
-
Ohne Pensionskasse
-
Max. Einzahlung pro Jahr
-
CHF 7'258.-
-
CHF 36'288.-
-
Nachträgliche Einzahlung Säule 3a
Kann ich Säule 3a nachträglich einzahlen? Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist das im Jahr 2026, rückwirkend auf das Jahr 2025 möglich. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ich verfüge über AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz, sowohl im Jahr, in dem der Einkauf stattfindet, als auch im Jahr, für das nachträglich Beiträge einbezahlt werden.
- Ich habe den ordentlichen Jahresbeitrag für das aktuelle Jahr vollständig entrichtet.
- Ich habe in einem Vorjahr nicht den maximal möglichen Betrag einbezahlt.
- Ich kann maximal CHF 7'258.- nachzahlen.
- Maximal 10 Jahre rückwirkend darf nachgezahlt werden.
- Steuerlich abziehbar ist die Nachzahlung im Einzahlungsjahr.
Beispielrechnung
- 2025 nicht einbezahlt / möglich wären gewesen CHF 7'258.-
- 2026 maximum von 7'258.- für das Jahr 2026 einbezahlt: Steuerersparnis von ca. 1'500-2'000.-
- 2026 Nachzahlung von 7'258.- für das Jahr 2025 einbezahlt: weitere Steuerersparnis von ca. 1'500-2'000.-
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