Anpassung der Beitragssätze per 1.1.2020
Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk die AHV-Steuervorlage (STAF) und damit eine Anpassung der Beitragssätze angenommen. Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber von 10,25 % auf 10,55 % (von 5,125 % auf 5,275 % für beide). Die Mindestbeiträge der Selbstständigerwerbenden für AHV/IV/EO werden von 5,196 % auf 5,344 % erhöht. Der maximale Beitrag für AHV/IV/EO wurde von 9,65 % auf 9,95 % erhöht. Für Erwerbstätige, die der freiwilligen Versicherung angeschlossen sind, erhöht sich der AHV/IV-Beitragssatz von 9,8 % auf 10,1 %.
Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige wird von 482 auf 496 Franken angehoben. Der AHV/IV/EO-Höchstbeitrag wurde von 24 100 auf 24 800 Franken angehoben. In der freiwilligen AHV/IV wird der AHV/IV-Mindestbeitrag von 922 auf 950 Franken und der AHV/IV-Höchstbeitrag von 23 050 auf 23 750 Franken erhöht.
Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der AHV-Lohnbeitrag steigt von 8,4 % auf 8,7 %. Somit erhöht sich der
AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10,25 % auf 10,55 %. Die Lohnbeiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Beiträge der Selbständigerwerbenden
Der AHV-Beitragssatz für Selbständigerwerbende steigt von 7,8 % auf
8,1 %. Der AHV/IV/EO-Mindestbeitrag erhöht sich von 482 Franken auf
496 Franken.

Quelle:
- Ausgleichskasse Luzern:
https://www.ahvluzern.ch/ - Merkblatt Neuerungen 2020: https://www.ahvluzern.ch/fileadmin/files/Dokumente/onlineschalter/Merkblatt_Neuerungen_2020.pdf
Weitere Infos AHV:
https://www.btiag.ch/ahv-beitragspflicht/
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