Am 1. Januar 2022 ist Artikel 5a in der Berufskostenverordnung des Bundes in Kraft getreten. Absatz 2 hält fest, dass bei der pauschalen Fahrkostenabrechnung neu 0,9 Prozent anstatt wie bisher 0.8 Prozent des Kaufpreises des Fahrzeugs als monatliches Einkommen aus dieser Nutzung gilt. Die ESTV hat aus diesem Grund die Merkblätter N1/2007 und NL1/2007 per 1. Januar 2022 angepasst.
Link zur Berufskostenverordnung des Bundes
Anpassung des Privatanteils an den Autokosten