Versicherungsschutz für Ehepartner in der Landwirtschaft
Ab 2027 ist eine minimale Absicherung von mitarbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie eingetragene Partnerinnen und Partner Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen.
Versicherungsschutz für Ehepartner in der Landwirtschaf
Die Versicherungspflicht besteht für die regelmässig und in beträchtlichem Mass auf dem Betrieb mitarbeitenden Partnerinnen und Partner, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
- Keine Mitbewirtschaftung des Betriebes durch die Partnerin oder den Partner
- Geburtsjahr der Partnerin oder des Partners 1973 oder jünger
- Regelmässige und beträchtliche Mitarbeit auf dem Betrieb in der Steuererklärung deklariert
- Eigenes Einkommen der Partnerin oder des Partners nicht höher als 22’680 Franken (Referenzwert für 2025)
- Steuerbare Einkommen direkte Bundessteuer des Paares höher als 12’000 Franken
Erforderlicher Versicherungsschutz gemäss Direktzahlungsverordnung
Taggeldversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit
- Wartefrist für die Auszahlung des Taggelds bei Krankheit und Unfall: maximal 60 Tagen
- Taggeld von mindestens Fr. 100.- bis Ende der Arbeitsunfähigkeit, maximal 2 Jahre
und
Risikovorsorge für Invalidität und Tod für die Zeit bis zum AHV-Alter
- Rente bei Invalidität oder an überlebenden Ehegatten: mind. 24’000 Fr pro Jahr, oder
- einmalige Kapitalleistungen von mindestens 300’000 Franken bei Invalidität und Tod der versicherten Person, oder
- Kombinationen von Renten- und Kapitalleistungen im gleichen Umfang
Die Versicherungspflicht entfällt, wenn die Versicherung die zu versichernde Person wegen ihres Gesundheitszustands abgelehnt oder einen Vorbehalt angebracht hat. Der Vorbehalt darf höchstens fünf Jahre alt sein.
Wir empfehlen Ihnen den Versicherungsschutz mit Ihrem Versicherungsberater zu besprechen.
Unverbindliche Offerte anfordern
Über Uns
Unsere Dienstleistungen
Jahresabschluss
Steuererklärung
Beratung / Hofübergabe
MWST in der Landwirtschaft
Kontaktformular
Entlebuch
brun treuhand und immobilien ag
Glaubenbergstrasse 12
6162 Entlebuch
Beiträge zum Thema Landwirtschaft

Aktenaufbewahrung
Die Aktenaufbewahrung gilt für alle, die im Handelsregister eingetragen sind oder die Voraussetzungen dazu erfüllen. Die nachfolgenden Akten müssen nach Gesetz 10 Jahre (siehe Ausnahmen) aufbewahrt werden: Buchhaltung Kassa- und Postcheckbuch und kleine Ausgabenbüchlein Lieferantenrechnungen, Doppel der Kundenrechnungen Lohnbücher, Personalkarten,

Agrotourismus
Businessmodell Agrotourismus In der heutigen Zeit gibt es einige Möglichkeiten sich als Landwirt eine zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen. Eine davon ist der Agrotourismus. Laut einer Studie der Berner Fachhochschule (BFH) und dem Berufsbildungszentrum Natur und Ernährung Schüpfheim (BBZN) gibt es

Zollrückerstattung
Zollrückerstattung Treibstoff Landwirtschaft: Die Oberzolldirektion gewährt Landwirten für Benzin und Dieselöl, falls für landwirtschaftliche Zwecke verwendet, eine teilweise Rückerstattung der Mineralsteuer. Die Gesuche für das vorangegangene Jahr sind bis spätestens am 15. Februar bei der Oberzolldirektion einzureichen. Die Zollrückerstattung für Treibstoff

Du muss angemeldet sein, um einen Kommentar zu veröffentlichen.