Versicherungsschutz für Ehepartner in der Landwirtschaft

Ab 2027 ist eine minimale Absicherung von mitarbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartnern sowie eingetragene Partnerinnen und Partner Voraussetzung für den Bezug von Direktzahlungen.

Versicherungsschutz für Ehepartner in der Landwirtschaf

Die Versicherungspflicht besteht für die regelmässig und in beträchtlichem Mass auf dem Betrieb mitarbeitenden Partnerinnen und Partner, wenn die folgenden Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:

  • Keine Mitbewirtschaftung des Betriebes durch die Partnerin oder den Partner
  • Geburtsjahr der Partnerin oder des Partners 1973 oder jünger
  • Regelmässige und beträchtliche Mitarbeit auf dem Betrieb in der Steuererklärung deklariert
  • Eigenes Einkommen der Partnerin oder des Partners nicht höher als 22’680 Franken (Referenzwert für 2025)
  • Steuerbare Einkommen direkte Bundessteuer des Paares höher als 12’000 Franken

Erforderlicher Versicherungsschutz gemäss Direktzahlungsverordnung

Taggeldversicherung bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit

  • Wartefrist für die Auszahlung des Taggelds bei Krankheit und Unfall: maximal 60 Tagen
  • Taggeld von mindestens Fr. 100.- bis Ende der Arbeitsunfähigkeit, maximal 2 Jahre 

und 
Risikovorsorge für Invalidität und Tod
für die Zeit bis zum AHV-Alter

  • Rente bei Invalidität oder an überlebenden Ehegatten: mind. 24’000 Fr pro Jahr, oder
  • einmalige Kapitalleistungen von mindestens 300’000 Franken bei Invalidität und Tod der versicherten Person, oder
  • Kombinationen von Renten- und Kapitalleistungen im gleichen Umfang

Die Versicherungspflicht entfällt, wenn die Versicherung die zu versichernde Person wegen ihres Gesundheitszustands abgelehnt oder einen Vorbehalt angebracht hat. Der Vorbehalt darf höchstens fünf Jahre alt sein. 

Wir empfehlen Ihnen den Versicherungsschutz mit Ihrem Versicherungsberater zu besprechen.

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Über Uns

Wir sind ein Treuhandbüro aus dem Entlebuch im Kanton Luzern und sind spezialisiert auf landwirtschaftliche Buchhaltungen und Nachfolgeregelung in allen Kantonen der Zentralschweiz.
Markus Affentranger
Mandatsleiter Landwirtschaft

Unsere Dienstleistungen

Jahresabschluss

Wir führen Ihre Finanzbuchhaltung zuverlässig und kompetent. Mit Hilfe des Jahresabschlusses beraten wir Sie und helfen Ihnen, die betriebswirtschaftlichen Daten Ihres Betriebs zu verstehen und zu optimieren.

Steuererklärung

Wir erstellen Ihre Steuererklärung anhand des Jahresabschlusses und beraten Sie zur Steueroptimierung. Ausserdem überprüfen wir Ihre definitive Steuerveranlagung und beraten Sie in Fragen Erbschafts- und Grundstückgewinnsteuern.

Beratung / Hofübergabe

Wir beraten Sie gerne bei Veränderungen in Ihrem Betrieb. Egal ob Sie von Milchviehaltung auf Rindermast umstellen oder ob Sie Ihren familiären Betrieb an Ihren Sohn weitergeben möchten. Wir beraten Sie in jeder Situation.

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