Steuererklärung ausfüllen lassen

Lieber das schöne Wetter draussen geniesen?

Steuererklärung ausfüllen lassen durch die brun treuhand und immobilien ag in Entlebuch

Mit dem Frühling flattert auch die Steuererklärung ins Haus. Das Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung ist für Sie eine lästige Angelegenheit und Sie möchten lieber die Zeit mit etwas verbringen, das Ihnen Spass macht? Dann geben Sie uns Ihre Steuererklärung ab. Wir erledigen das gerne für Sie und finden für Sie Möglichkeiten, Steuerabzüge geltend zu machen.

Was kostet es meine Steuererklärung ausfüllen zu lassen?

Unverbindliche Anfrage für Steuererklärung ausfüllen lassen

Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihre Steuererklärung

Werner Brun
Co-Geschäftsführer

Warum die Steuerklärung ausfüllen lassen anstelle selber machen?

Pünktlich eingereicht

Wir sorgen uns dafür, dass Ihre Steuererklärung für Luzern fristgerecht und richtig ausgefüllt beim Steueramt eintrifft. Wir beantragen für Sie auch die Fristverlängerung.

Tipps und Tricks

Steuern, Abzüge und geltende Regeln kennen wir bestens. Wir sorgen uns dafür, dass Sie alle Abzüge, Tipps und Tricks der Steuererklärung geltend machen können.

Freizeit gewinnen

Sind Sie beruflich oder privat stark eingespannt? Gönnen Sie sich eine Pause mit etwas Erfreuendem. Mit unserer Erfahrung füllen wir gerne Ihre Steuererklärung aus.

langfristig Geld sparen

Da wir wissen, welche Abzüge es gibt, helfen wir Ihnen bei der Steuererklärung Geld zu sparen. So können Sie Ihr Geld sparen für die eigenen Träume.

transparent und sicher

Ihre Steuererklärung liegt bei uns in guten Händen. Unsere Fachleute wissen, wie und wo Sie sparen können und wir wahren höchste Geheimhaltung.

Gratis Checkliste als Download

Prüfen Sie die Vollständigkeit der Dokumente für die Steuererklärung mit unserer praktischen Checkliste.
steuererklärung ausfüllen lassen

In 5 Schritten zur ausgefüllten Steuererklärung

Kontaktformular
Entlebuch

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Beiträge für Privatpersonen

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Das wichtigste in Kürze Alle Beiträge in die Säule 3a können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Personen mit Pensionskasse (z.B. Angestellte) können im Jahr 2021 maximal Fr. 6’883.- bei den Steuern abziehen. Personen ohne Pensionskasse (z.B. Selbständigerwerbende) können bis

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Anpassung der Beitragssätze per 1.1.2020 Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk die AHV-Steuervorlage (STAF) und damit eine Anpassung der Beitragssätze angenommen. Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber von 10,25 % auf 10,55

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Tipp 3: Veloabzug

Steuern sparen! Tipp 3: Veloabzug Pendler können für ihren Arbeitsweg nicht nur das Abonnement für die SBB abziehen. Wenn für den Weg zum Bahnhof auch noch das Velo benötigt wird, kann die Velopauschale zusätzlich geltend gemacht werden. Auszug aus der

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Steuern sparen! Tipp 2: Abzug für Arbeitszimmer Voraussetzung Wer regelmässig zu Hause arbeitet kann einen Abzug für ein Arbeitszimmer geltend machen. Es müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Arbeit im Büro muss zum Beispiel aufgrund des langen Arbeitsweges (Faustregel: mehr

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7. Muss ich noch Beiträge bezahlen, wenn ich vorzeitig d.h. vor dem 64. bez. 65. Altersjahr pensioniert werde?

Alle Personen sind bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters (Frauen) 64 / (Männer) 65 beitragspflichtig. Vorzeitig Pensionierte entrichten ihre Beiträge als Nichterwerbstätige aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens. Bei Verheirateten müssen beide Ehegatten die Beitragspflicht erfüllen. Sofern einer der Ehegatten als Erwerbstätiger

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