Steuererklärung ausfüllen lassen durch die brun treuhand und immobilien ag in Entlebuch
Mit dem Frühling flattert auch die Steuererklärung ins Haus. Das Ausfüllen der jährlichen Steuererklärung ist für Sie eine lästige Angelegenheit und Sie möchten lieber die Zeit mit etwas verbringen, das Ihnen Spass macht? Dann geben Sie uns Ihre Steuererklärung ab. Wir erledigen das gerne für Sie und finden für Sie Möglichkeiten, Steuerabzüge geltend zu machen.
Was kostet es meine Steuererklärung ausfüllen zu lassen?
Unverbindliche Anfrage für Steuererklärung ausfüllen lassen
Ihr persönlicher Ansprechpartner für Ihre Steuererklärung
Warum die Steuerklärung ausfüllen lassen anstelle selber machen?
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Tipps und Tricks
Freizeit gewinnen
langfristig Geld sparen
transparent und sicher
Ihre Steuererklärung liegt bei uns in guten Händen. Unsere Fachleute wissen, wie und wo Sie sparen können und wir wahren höchste Geheimhaltung.
Gratis Checkliste als Download
In 5 Schritten zur ausgefüllten Steuererklärung
- Einfach die wichtigsten Daten beim Online-Konfigurator eintippen und Anfrage absenden.
- Nach dem Absenden Ihrer Anfrage erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit der Checkliste für das zusammenstellen Ihrer Dokumente und ein Rücksende-Couvert per Post.
- Sie stellen uns alle wichtigen Unterlagen mit dem vorfrankierten Rücksende-Couvert zu: Steuererklärung, Rechnungen, Zins- und Kaptialbescheinigung, usw.
- Wir prüfen Ihre Unterlagen und füllen Ihre Steuererklärung fachgerecht aus, mit optimalem Sparpotential
- Wir bewahren Ihre Unterlagen gesetzeskonform und sicher in unserem Archiv und Sie erhalten die fertig ausgefüllte Steuererklärung auf dem Postweg zurück.
Kontaktformular
Entlebuch
brun treuhand und immobilien ag
Dorf 28
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Beiträge für Privatpersonen
Säule 3a – Steuern sparen
Das wichtigste in Kürze Alle Beiträge in die Säule 3a können direkt vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Personen mit Pensionskasse (z.B. Angestellte) können im Jahr 2021 maximal Fr. 6’883.- bei den Steuern abziehen. Personen ohne Pensionskasse (z.B. Selbständigerwerbende) können bis
Anpassung der Beitragssätze
Anpassung der Beitragssätze per 1.1.2020 Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk die AHV-Steuervorlage (STAF) und damit eine Anpassung der Beitragssätze angenommen. Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber von 10,25 % auf 10,55
Tipp 3: Veloabzug
Steuern sparen! Tipp 3: Veloabzug Pendler können für ihren Arbeitsweg nicht nur das Abonnement für die SBB abziehen. Wenn für den Weg zum Bahnhof auch noch das Velo benötigt wird, kann die Velopauschale zusätzlich geltend gemacht werden. Auszug aus der
Tipp 2: Abzug für Arbeitszimmer
Steuern sparen! Tipp 2: Abzug für Arbeitszimmer Voraussetzung Wer regelmässig zu Hause arbeitet kann einen Abzug für ein Arbeitszimmer geltend machen. Es müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein: Die Arbeit im Büro muss zum Beispiel aufgrund des langen Arbeitsweges (Faustregel: mehr
8. Müssen Erwerbstätige nach Vollendung des AHV-Rentenalters noch Beiträge bezahlen?
Personen im AHV-Rentenalter (Frauen ab dem 64. und Männer ab dem 65. Altersjahr), müssen weiterhin Beiträge bezahlen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für sie existiert ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibetrag beträgt gegenwärtig Fr. 1
7. Muss ich noch Beiträge bezahlen, wenn ich vorzeitig d.h. vor dem 64. bez. 65. Altersjahr pensioniert werde?
Alle Personen sind bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters (Frauen) 64 / (Männer) 65 beitragspflichtig. Vorzeitig Pensionierte entrichten ihre Beiträge als Nichterwerbstätige aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens. Bei Verheirateten müssen beide Ehegatten die Beitragspflicht erfüllen. Sofern einer der Ehegatten als Erwerbstätiger
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