Anpassung der Beitragssätze per 1.1.2020 Am 19. Mai 2019 hat das Schweizer Stimmvolk die AHV-Steuervorlage (STAF) und damit eine Anpassung der Beitragssätze angenommen. Ab dem 1. Januar 2020 steigt der AHV/IV/EO-Beitrag für Arbeitnehmende und Arbeitgeber von 10,25 % auf 10,55
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Eigenverbrauch von Solarstrom Der Eigenverbrauch von Solarstrom in Mehrfamilienhäusern ist ein grosses Thema welches auch uns als Immobilienverwalter beschäftigt. Aus diesem Grund haben wir die Informationsveranstaltung der BE Netz AG besucht und uns über die neuen Regelungen des Energiegesetzes informiert
Tipp 3: Veloabzug
Tipp 2: Abzug für Arbeitszimmer
8. Müssen Erwerbstätige nach Vollendung des AHV-Rentenalters noch Beiträge bezahlen?
Personen im AHV-Rentenalter (Frauen ab dem 64. und Männer ab dem 65. Altersjahr), müssen weiterhin Beiträge bezahlen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Für sie existiert ein Freibetrag, auf dem keine Beiträge zu entrichten sind. Der Freibetrag beträgt gegenwärtig Fr. 1
7. Muss ich noch Beiträge bezahlen, wenn ich vorzeitig d.h. vor dem 64. bez. 65. Altersjahr pensioniert werde?
Alle Personen sind bis zum Erreichen des AHV-Rentenalters (Frauen) 64 / (Männer) 65 beitragspflichtig. Vorzeitig Pensionierte entrichten ihre Beiträge als Nichterwerbstätige aufgrund ihres Vermögens und Renteneinkommens. Bei Verheirateten müssen beide Ehegatten die Beitragspflicht erfüllen. Sofern einer der Ehegatten als Erwerbstätiger
6. Muss ich noch AHV-Beiträge bezahlen, wenn ich die AHV-Rente vorbeziehe?
Die Beitragspflicht besteht auch bei Vorbezug der AHV-Rente. Diese Beiträge haben aber keinen Einfluss mehr auf die Rente. Der Freibetrag für Altersrentner kann erst vom Kalendermonat an vorgenommen werden, welcher der Vollendung des 64. bzw. des 65. Altersjahres folgt.







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