Aktuell steht das vereinfachte Gesuch für Härtefälle (aufgrund behördlicher Schliessung) im Kanton Luzern noch nicht zur Verfügung. Voraussichtlich wird das Gesuch im Laufe dieser Woche aufgeschaltet. Das Gesuch für die übrigen Härtefälle kann nach wie vor benutzt werden.
https://www.lu.ch/verwaltung/FD/Informationen_Unternehmen/Unterstuetzung_Haertefaelle
Erforderliche Unterlagen für das „ausführliche“ Gesuch
- Handelsregister-Auszug
PDF hier herunterladen: https://handelsregister.lu.ch/firmensuche - Kopie der Identitätskarte oder des Passes der im Handelsregister aufgeführten Personen
- Falls vorhanden: Kreditvereinbarungen Covid-19 Kredit des Bundes
- Letzter Kontoabschluss der relevanten Kontobeziehungen, auf denen der Hauptanteil des Umsatzes abgewickelt wird
- Aktueller Betreibungsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
- Geprüfte Abschlüsse 2018, 2019. Wenn nicht vorhanden: provisorische Abschlüsse, welche durch die Eigentümer unterzeichnet sind
- Für Unternehmen ohne testierte Jahresabschlüsse: MWST-Abrechnung 2018 und 2019
- Für Selbständigerwerbende / Personengesellschaften: Mantelformular aktuellste Steuererklärung sowie Fragebogen zur Steuererklärung
- Finanzplan/Liquiditätsplan bis 2024 (Bei Bedarf Vorlage herunterladen).
Gesuch für Härtefallmassnahmen Kanton Luzern