Änderungen Mehrwertsteuer
Die Annahme der AHV Reform 21 an der Volksabstimmung vom 25. September 2022 führt zu einer Mehrwertsteuer-Satz Erhöhung per 1. Januar 2024.
ab 01.01.2024 | Bisher | |
Normalsatz | 8.1% | 7.7% |
Beherbergungssatz | 3.8% | 3.7% |
Reduzierter Satz | 2.6% | 2.5% |
Auch die Saldosteuersätze werden angepasst:
Saldosteuersätze
bis 31.12.2023 |
Saldosteuersätze
ab 01.01.2024 |
0.1% | 0.1% |
0.6% | 0.6% |
1.2% | 1.3% |
2.0% | 2.1% |
2.8% | 3.0% |
3.5% | 3.7% |
4.3% | 4.5% |
5.1% | 5.3% |
5.9% | 6.2% |
6.5% | 6.8% |
Neben allfälligen Preisanpassungen müssen gegebenenfalls auch Anpassungen bei Kassensystemen, der Rechnungsstellung und der Auftrags- und Finanzsoftware vorgenommen werden.
Leistungszeitraum beachten
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz ist der Zeitraum der Leistungserbringung und nicht das Datum der Rechnungsstellung oder das Zahlungsdatum.
Leistungen, die das Jahr 2024 betreffen, können bereits im Jahr 2023 mit den neuen Sätzen in Rechnung gestellt werden. Rechnungen im Jahr 2024, welche Leistungen aus dem Jahr 2023 betreffen, müssen mit dem alten Satz abgerechnet werden.
Falls eine Arbeit im Jahr 2023 startet und per 31. Dezember nicht abgeschlossen ist, müssen zwei Rechnungen ausgestellt werden. Die erste Rechnung bis 31. Dezember 2023 ist mit 7.7% MWST abzurechnen und die zweite ab 1. Januar 2024 mit 8.1% MWST.
Kunden die selbst buchen
Bei der MWST-Abrechnung vom 3. Quartal 2023 werden wir die neuen MWST-Sätze im Buchhaltungsprogramm ergänzen. Mit der Datensicherung werden diese automatisch eingelesen und können bei Bedarf verwendet werden.
Wie gewohnt werden wir mit der MWST-Abrechnung vom 4. Quartal 2023 das Rechnungsjahr 2024 eröffnen. Im neuen Rechnungsjahr sind anschliessend die neuen Standard MWST-Sätze hinterlegt. Diese werden wiederum mit der Datensicherung automatisch eingelesen.
Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
brun treuhand und immobilien ag