Kann ich freiwillig AHV-Beiträge bezahlen, um später bessere Leistungen zu erhalten? Diese Frage beantworten wir in Teil 4 unserer Serie zur AHV Beitragspflicht. Nach den geltenden Bestimmungen ist es Versicherten versagt, freiwillig Beiträge zu entrichten, um bessere Leistungen in Form
3. Kann ich AHV-Beiträge für frühere Zeiten nachbezahlen?
Kann ich AHV-Beiträge für frühere Zeiten nachbezahlen? Diese Frage beantworten wir Ihnen im Teil 3 unserer Serie zur AHV-Beitragspflicht. Personen, die in der fraglichen Zeit versichert waren (Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit in der Schweiz), können nur innerhalb von fünf Jahren seit
2. Ab welchem Lohn zahle ich AHV?
Ab welchem Lohn zahle ich AHV? Das ist eine gute Frage. Grundsätzlich sind alle Erwerbseinkommen (d.h. jeder Franken) beitragspflichtig, auch gelegentliche Dienste (z.B. Löhne für Aushilfen) oder „Bagatelllöhne“. Bei Entgelten, die 2’300 Franken im Jahr nicht übersteigen, werden die Beiträge
1. Wer ist AHV beitragspflichtig?
Erwerbstätige sind ab dem 1. Januar nach Vollendung ihres 17. Altersjahrs beitragspflichtig. Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahrs Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist